Definition: GEMA
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GEMA ist die Abk?rzung f?r \\\"Gesellschaft f?r musikalische Auff?hrungs- und mechanische Vervielf?ltigungsrechte\\\" (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsf?higkeit aufgrund staatlicher Verleihung. Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuh?nderisch ?bertragenen Nutzungsrechte (Auff?hrungs-, Sende- und mechanische Vervielf?ltigungsrechte, z. B. bei ?ffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tontr?ger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden k?nnen. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalvertr?gen. Die Urheberverg?tungen werden nach Tarifen berechnet
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